Keine 2G-Regel mehr im Einzelhandel: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die am 12.12.2021 mit der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung in Kraft getretene 2G-Regel im Einzelhandel am 16.12.2021 vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das bedeutet, dass der Zutritt zu Geschäften wieder ohne Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung möglich ist. Damit entfällt auch der Zweck der an zahlreichen Stellen in Göttingen ausgegebenen 2G-Nachweis-Bändchen. Das Tragen einer medizinischen Maske (OP oder FFP) ist in den Geschäften weiterhin vorgeschrieben.