Für den Zeitraum vom 24. Dezember 2021 bis zunächst zum 15. Januar 2022 wird die Warnstufe 3 landesweit für das Land Niedersachsen festgestellt, damit gilt sie auch für Göttingen.
In der Warnstufe 3 wird vorrangig die 2GPlus-Regel (geimpft, genesen plus zusätzlich negativen Test- oder Booster-Nachweis) angewendet. Dies gilt insbesondere für die Gastronomie. Allerdings kann dort auch 2G angewendet werden, solange sich die Betriebe auf 70 Prozent Auslastung beschränken.
FFP2-Masken sind künftig auch in den Geschäften des Einzelhandels vorgeschrieben. Weitere Zugangsbeschränkungen gibt es dort allerdings nicht. Die ursprünglich von der Bund-Länder-Konferenz beschlossene und in einer Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen umgesetzte 2G-Regel für den Einzelhandel hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bereits am 16.12.2021 außer Kraft gesetzt.