Seit heute gilt entsprechend der Niedersächsischen Corona-Verordnung die Warnstufe 2 für Stadt und Landkreis Göttingen. Infolgedessen haben sich die Regeln verschärft: In Gastronomie und bei körpernahen Dienstleistungen (Friseure, Nagelstudios etc.) wird für Innenbereiche die 2G+-Regel angewendet. Das heißt, neben dem Nachweis der Genesung oder Impfung ist zusätzlich der Nachweis eines aktuellen (PoC-)Schnelltests (nicht älter als 24h) bzw. PCR-Tests (nicht älter als 48h) erforderlich. Personen, die bereits eine dritte (“Booster-“)Impfung erhalten haben, brauchen im Rahmen von 2G+ keine negativen Tests nachweisen. Außerdem müssen dort nun FFP2-Masken getragen werden, OP-Masken reichen nicht mehr aus.
Darüber hinaus gilt bereits seit Samstag in bestimmten Innenstadtbereichen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP oder FFP2): montags bis samstags 9 bis 19.30 Uhr auf der Weender Straße und Kornmarkt vom Wall bis Ecke Groner Straße sowie zu den Öffnungszeiten auf dem Wochenmarkt. In den Geschäften des Einzelhandels gilt ebenfalls Maskenpflicht, hier sind OP- und FFP2-Masken zugelassen.