Die neue Niedersächsische Corona-Verordnung, die ab Freitag, den 4. März 2022 in Kraft tritt, bringt zusätzliche Lockerungen unter anderem für die Gastronomie: So gilt in Restaurants, Bars, Kneipen, Cafés etc. künftig lediglich die 3G-Regel – und das auch nur im Innenbereich. Für Außenbereiche gibt es keine weiteren Einschränkungen mehr. Weiterhin muss allerdings drinnen bis zum Platz eine FFP2-Maske getragen werden. Auf diese dürfen Besucherinnen und Besucher aber von nun an draußen verzichten.
In Einzelhandel und bei körpernahen Dienstleistungen ändert sich mit der Verordnung nichts.
Die neuen Corona-Regeln gelten zunächst bis zum 19. März. Eine Übersicht über alle Vorschriften in der Göttinger Innenstadt finden Sie hier.
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