Die Niedersächsische Corona-Verordnung empfiehlt, weiterhin insbesondere in geschlossenen Räumen an Orten mit Publikumsverkehr bzw. hohem Personenaufkommen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen sowie auf Abstand und Hygieneschutzmaßnahmen zu achten. Maskenpflicht gibt es nur noch in einigen Bereichen, etwa im ÖPNV, nicht aber im Einzelhandel, in der Gastronomie oder bei körpernahen Dienstleistungen. Auch Test- oder Impfnachweise sind dort von staatlicher Seite nicht mehr geregelt.
Im Rahmen ihres Hausrechts steht es Geschäften, Restaurants, Cafés etc. frei, das Tragen einer Maske vorzuschreiben oder den Zutritt anhand von 2G/3G oder mittels Personenobergrenzen zu beschränken.
Sämtliche in Niedersachsen geltenden Corona-Regeln sowie die aktuelle Niedersächsische Corona-Verordnung finden Sie auf der Seite des Landes Niedersachsen.
Fragen zu den derzeitigen Bestimmungen beantwortet die Corona-Hotline des Landes Niedersachsen unter 0511 – 120 6000
Eine Liste von Testzentren in Göttingen finden Sie hier.
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