Am 2. April 2022 sind die bisherigen Übergangsregeln zum Schutz vor dem Coronavirus ausgelaufen. Seit Sonntag, 3. April 2022, gilt daher laut neuer Niedersächsischer Corona-Verordnung nur noch eine sehr begrenzte Test- und Maskenpflicht. Auch sieht die neue Verordnung keine Zugangsbeschränkungen oder Personenobergrenzen mehr vor.
Somit entfällt die staatlich verordnete Maskenpflicht im Einzelhandel, bei körpernahen Dienstleistungen und in der Gastronomie. Für Gaststätten schreibt die Verordnung zudem keine Zutrittsbeschränkung nach der 3G-Regel mehr vor. Von staatlicher Seite geregelt ist die Maskenpflicht nur noch in einigen Bereichen wie etwa dem ÖPNV.
Die neue Verordnung empfiehlt jedoch, weiterhin insbesondere in geschlossenen Räumen an Orten mit Publikumsverkehr bzw. hohem Personenaufkommen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen sowie auf Abstand und Hygieneschutzmaßnahmen zu achten. Im Rahmen ihres Hausrechts steht es Geschäften, Restaurants, Cafés etc. frei, auch künftig das Tragen einer Maske zu verlangen oder den Zutritt anhand von 2G/3G oder mittels Personenobergrenzen zu beschränken.
Eine Übersicht über alle aktuell in Göttingen geltenden Corona-Regeln gibt es hier.