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Neue Nds. Verordnung bringt Lockerungen der Corona-Regeln

Die Veröffentlichung der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 24. Februar bedeutet auch Lockerungen für die Göttinger Innenstadt: So entfällt ab sofort etwa die generelle Pflicht zur Kontaktdatenerfassung in Gastronomie und bei körpernahen Dienstleistungen (Friseure, Kosmetikstudios etc.). Die Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung per Corona-Warn-App muss von den Betreibern/Anbietern dort aber weiterhin bereitgestellt werden. In der Gastronomie gilt künftig nicht mehr 2G+, sondern die 2G-Regel. Bei körpernahen Dienstleistungen genügt das Tragen einer FFP2-Maske. Unverändert bleibt vorerst jedoch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in den Geschäften.

Darüber hinaus hat die Stadt Göttingen per Allgemeinverfügung festgelegt, dass die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Raum ab sofort lediglich noch samstags von 10-16 Uhr auf der Weender Straße/Kornmarkt zwischen Ernst-Honig-Wall und Groner Straße sowie auf dem Wochenmarkt zu dessen Öffnungszeiten gilt.

Ab 4. März folgen mit der nächsten, aktualisierten Niedersächsischen Corona-Verordnung voraussichtlich weitere Lockerungsschritte.

Eine Übersicht der aktuellen Corona-Regeln in der Göttinger Innenstadt gibt es hier.

Übersicht der Corona-Regeln vom 24.02. bis 03.03.2022 entsprechend der Niedersächsischen Corona-Verordnung, Grafik: Niedersächsische Staatskanzlei
Übersicht der Corona-Regeln vom 24.02. bis 03.03.2022 entsprechend der Niedersächsischen Corona-Verordnung, Grafik: Niedersächsische Staatskanzlei
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